Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen

Arbeitsbühnen

Bei dem Umgang mit Arbeitsbühnen ist es wichtig, dass die Vorschriften und Hinweise der Hersteller (Betriebsanleitung) und der Berufsgenossenschaften eingehalten werden.





Die Ausbildung zum Arbeitsbühnenfahrer hilft somit Unfälle und empfindliche Strafen zu vermeiden.
Die von uns angebotene Schulung erfolgt nach den Regeln der BGR 500.
Nach dem BGR 500 ist der Unternehmer oder sein Beauftragter verpflichtet, nur einen mit der Führung von Arbeitsbühnen vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer einzusetzen.
Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und im Umgang unterwiesen sein.
Zum Führen und Bedienen von Arbeitsbühnen ist eine fachliche Ausbildung entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchzuführen.





Die Gefahren, die von einer Arbeitsbühne ausgehen, sind laut Statistik: Quetschungen, Überrollen oder Anfahren von Personen. Diese Gefahren werden leider immer wieder unterschätzt und enden oft lebensgefährlich.
Für das Unternehmen bedeutet es Personalausfall, Arbeitsausfall, bürokratischer Aufwand und die damit verbundenen hohen Kosten.
Diese schwerwiegenden Folgen können nur durch praxisnahe Aus- und Weiterbildung des Bedienpersonals vermieden werden.





Wesentliche Schulungsinhalte:
* innerbetriebliche Verantwortung und Haftung des
Arbeitsbühnenführers
* technischer Aufbau, physikalische Grundlagen, Hydraulik
* Standsicherheit
* Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtskontrolle)
* Fahren im öffentlichen Verkehrsbereich
* Schulungsunterlagen für die Teilnehmer zum Verbleib





Die praktische Ausbildung findet meist beim Kunden vor Ort statt.

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
* körperliche und geistige Eignung
* ausreichende Deutschkenntnisse
* vollendetes 18. Lebensjahr
* 1 Passbild